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Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)

chronik → interpellation Nietlispach Jaeger, SG
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Kantonsrat St.Gallen

51.07.12

Interpellation Nietlispach Jaeger-St.Gallen (43 Mitunterzeichnende) vom 20. Februar 2007

Rechtschreibung

Schriftliche Antwort der Regierung vom 20. März 2007

Eva Nietlispach Jaeger-St.Gallen möchte von der Regierung Auskunft zu Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsschreibereform. Ansatzpunkt ist die Tatsache, dass die von der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) beschlossene Anpassung der Rechtschreibung auf 1. August 2006 in den Schulen mit Hilfe des Schweizer Schülerdudens 2006 umgesetzt werden soll. Die vom Rat der deutschen Rechtschreibung vorgenommene Reform hat nach Auffassung der Interpellantin die Fehler nur zum Teil beseitigt. Zudem stecke der Schülerduden voller Fehler. Aus diesem Grund würden bei vielen Printmedien Hausorthographien aufgestellt. Schule und gesellschaftliche Realität würden so immer weiter auseinanderdriften. Es brauche daher ein Moratorium und eine unabhängige Überarbeitung des ganzen Regelwerkes. Deshalb soll der Rat für Rechtschreibung neu zusammengesetzt und der Schülerduden zurückgezogen und überarbeitet werden. Die Interpellantin möchte von der Regierung wissen, wie weit es überhaupt Aufgabe des Staates sei, die Rechtsschreibung über die Schule zu regeln, wenn daneben eine einheitliche Orthographie in den Printmedien nicht zu erreichen sei. Sie ersucht die Regierung, ihren Einfluss geltend zu machen, dass der Rat für Rechtschreibung neu besetzt und das ganze Regelwerk erneuert werde. Daher soll der neue Schülerduden im Kanton St.Gallen nicht eingeführt werden.

Die Regierung antwortet wie folgt:

Schülerinnen und Schüler in der Schweiz, in Deutschland, in Österreich und im Fürstentum Liechtenstein lernen seit dem Schuljahr 1998/99 die Rechtschreibung nach neuen Regeln. Diese Regeln wurden nach Ablauf einer siebenjährigen Übergangsfrist auf 1. August 2005 für die Schulen und die öffentliche Verwaltung als verbindlich erklärt. Die Zuständigkeit für die Verbindlicherklärung liegt in Deutschland bei der Kultusministerkonferenz, in Österreich beim Kultusministerium in Wien sowie in der Schweiz für die Schule bei der EDK und für die Verwaltung bei der Bundeskanzlei. Auf Vorschlag der deutschen Kultusministerkonferenz wurde im Jahr 2005 ein Rat für deutsche Rechtschreibung eingesetzt mit dem Auftrag, die weitere Entwicklung des Schriftsprachgebrauchs zu beobachten und Vorschläge für die Weiterentwicklung des Regelwerkes zu erarbeiten. Erstes Ergebnis der Tätigkeit dieses Rates war, dass nicht zuletzt auf Grund der Kontroverse in der Öffentlichkeit und insbesondere in den Printmedien für die Teilbereiche "Getrennt- und Zusammenschreibung", "Zeichensetzung" und "Worttrennung am Zeilenende" zusätzliche Anpassungen vorgenommen wurden. Am 22. Juni 2006 hat die EDK beschlossen, die vom Rat für deutsche Rechtschreibung unterbreiteten Änderungsvorschläge auch für die Schweiz zu übernehmen. Entsprechende Entscheide lagen bereits von den Bildungsbehörden aus Deutschland, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein vor. Daher wurde für diese Bereiche die Übergangsfrist bis 31. Juli 2009 verlängert, was bedeutet, dass in der Schule Fehler so lange weiterhin zwar markiert, aber nicht bewertet werden. Die EDK hat den Schulen im September 2006 eine aktualisierte Ausgabe des im Jahr 1996 erschienenen Dossiers 42 "Die Neuregelung der deutschen Rechtsschreibung", ergänzt mit fachlichen Empfehlungen für die Vermittlung der Regeln im Unterricht, zugestellt. Zusammen mit diesen Unterlagen empfiehlt die EDK den Schulen die Verwendung des neuen Schweizer Schülerdudens als Nachschlagewerk. Die Änderungen der vorgängig erwähnten Teilbereiche wurden in diesen bereits eingearbeitet.

Zu den einzelnen Fragen:

  1. Die erste amtliche Rechtschreiberegelung für Deutschland, Österreich und die Schweiz datiert aus dem Jahr 1902. Sie hatte rund hundert Jahre Bestand. Seither gab es immer wieder Reformbemühungen, vor allem in den Fünfzigerjahren in der Frage der "gemässigten Kleinschreibung", die aber nie den Durchbruch schaffte. Dem entsprechend gibt es auch kein orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache, das ausserhalb der Schule und der Verwaltung verbindlich ist. Faktisch haben allerdings diesen halb offiziellen Status der Duden, der seit dem Jahr 1900 alle Veränderungen der Sprache nachführt, und heute mehr und mehr auch die EDV-Rechtschreibeprogramme, die ihrerseits auf dem Duden basieren. Es ist den Medien und den Verlagen aber unbenommen, eigene Orthographieregeln anzuwenden. Dies haben sie im Übrigen immer schon getan. Die Zuständigkeit des Staates stösst insoweit tatsächlich an Grenzen.
  2. Die Einsschätzung, dass der Staat versuche, über die Schule die Rechtschreibung und den Sprachgebrauch zu verändern, wird nicht geteilt. Die Sprache ist ein lebendiger Organismus, der sich aus sich selbst heraus entwickelt und laufend verändert. Grammatik und Orthographie sind lediglich der Versuch, mit wissenschaftlichen Methoden Gesetzmässigkeiten der Sprache auszumachen und festzuhalten. Der Staat hat zwar die Aufgabe, den Menschen die Kulturtechniken des Lesens und Schreibens zu vermitteln und sie in ihrer sprachlichen Ausdrucksfähigkeit zu fördern. Den Vorwurf der Sprachlenkung kann man ihm deswegen aber nicht machen.
  3. Zuständig für die deutsche Rechtsschreibung an den Schulen der Schweiz ist die EDK. Die Regierung teilt im Übrigen die Ansicht des Bundesrates bei der Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses zum gleichen Thema, dass mit dem neuen Regelwerk der grösstmögliche Konsens erreicht worden sei. Ein Handlungsbedarf im Sinn der Interpellation wird daher nicht gesehen.
  4. Der Schülerduden entspricht dem aktuellsten Stand vom 1. August 2006. Die Wörterlisten im Schülerduden enthalten also nur diejenigen Schreibweisen, die gemäss Fachempfehlungen in der erwähnten EDK-Publikation in der Schule vermittelt werden. Die den Schulen zur Verfügung gestellten Handreichungen der EDK sind ebenfalls auf dem Stand vom 1. August 2006. Wo Differenzen bestehen, fallen sie unter die Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2009. Der Schülerduden wird im Kanton St.Gallen ab dem Schuljahr 2007/08 eingesetzt. Allfällige Fehler der Erstauflage sind in dieser Ausgabe bereits korrigiert. Die Beherrschung der Rechtschreibung ist ein lebenslanger Prozess, der wegen der permanenten Veränderung der Sprache nie abgeschlossen ist. Alle Schülerinnen und Schüler, die heute die Volksschule besuchen, sind von Anfang an nach der neuen Rechtschreibung unterrichtet worden. Die Veränderungen im Zusammenhang mit der Reform von 2005/06 stellen für sie daher kein nennenswertes Problem dar.

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